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Wenn es EINE Fahrt war, dann....

verfasst von FrankGo ., 08.11.2007, 11:36


Als Antwort auf: Gibts irgentwie ne besondere Regelung wenn man 2 oder 3 mal an einem Tag geblitz von wurde? Xaan am 08. November 2007 11:05:54:


dann kann man versuchen, sich darauf zu berufen, dass wg. EINER Dringlichkeit man einen aussergew?hnlichen Fahrstiel an den Tag gelegt hat und dass es EINE TAT war. Wenn es eine Tat war kann man nicht mehrfach f?r das gleiche Vergehen bestraft werden.

Wurdest Du beim ersten mal schon angehalten ist es durch diese Fahrt-Unterbrechung definitiv nicht EINE Fahrt gewesen.

>Hatte gestern leider das Vergn?gen. Einmal waren es mindestens 35 km/h, einmal h?chstens 15. Beim anderen Blitz wei? ich nicht on er mir gegolten hat, zu schnell war ich nicht. (Sicherheitsabstand?) War alles auf der Autobahn in unterschiedlichen Landkreisen.



 

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