Frage bezgl. Rechtslage abnehmbare AHK
Hab das Thema grad mal bei E34 aufgegriffen.
Angeblich ist man als Fahrzeugf?hrer aus Gr?nden der Schadensminderung im Falle eines Unfalls, dazu verpflichtet den Kugelkopf der AHK abzunehmen, sofern man sie nicht benutzt!
Nun benutze ich meine AHK mehrmals t?gl. und lasse demzufolge,ausser in der Waschstrasse,den Kugelkopf permanent am Fahrzeug!
Jemand dazu nen Gesetzestext ?.?. ?
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- Frage bezgl. Rechtslage abnehmbare AHK - coupe323i, 06.11.2007, 14:03
- Re: Frage bezgl. Rechtslage abnehmbare AHK - abbakus, 06.11.2007, 14:24