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Re: OT: Habe Post von der GEZ bekommen...

verfasst von ktm_cox, 02.11.2007, 06:32


Als Antwort auf: OT: Habe Post von der GEZ bekommen... von Neo am 02. November 2007 00:05:35:


also kumpel hats so gemacht, er hat seit sieben jahren ne wohnung und schon sieben jahre lang post von denen bekommen. und auch seit sieben jahren landet diese post immer sch?n im m?lleimer m?lleimer. und auch nach sieben jahren kam noch kein pfuzzi der kontrollieren wollte. und er w?rde auch nie die t?r ?ffnen.

du darfst NIE den fehler machen und denen antorten, dann wissen die: aha, der exestiert, da gehen wir mal hin.

es gab doch schon f?lle wo hunde und katzen gez bezahlen sollten, nur weil die nen eigenes klingelschild hatten, wei?t ja zwecks kleine kinder, spielen usw.

also anworte denen blo? nicht, kumpel hat auch schon tausende von mahnungen bekommen mit angeblichen 1000 ?cken bu?e beim n?chsten mal nicht anmelden usw.

einfach in den m?ll und ruhe ist.

mfg daniel



>Hallo,
>in dem Brief steht, falls ich was anzumelden habe... blabla usw.
>Ich wohne noch bei meinen Eltern, bin mit der Ausbildung fertig und bin Facharbeiter.
>Ich habe keinen eigenen Radio/Fernseher/PC usw. in meinem Zimmer. Da schlafe ich nur. Das Auto is auf meine Mutter angemeldet.
>Meine Eltern bezahlen f?r die Ger?te im Haus ja GEZ.
>Jetzt werde ich nicht schlau aus der ganzen Sache: Wenn ich eigene Ger?te habe, m?sste ich zahlen, weil ich ja ein Einkommen ?ber der Mindestgrenze habe.
>Aber wie sieht es bei mir aus, wenn ich z.B. nur den Fernseher im Wohnzimmer oder das Radio in der K?che nutze??
>Zitat von gez.de:
>------------------
>Haushaltsangeh?rige (z. B. Kinder, Gro?eltern) m?ssen Ger?te dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAF?G, Ausbildungsverg?tung, Rente - haben, das den Regelsatz f?r Haushaltsangeh?rige ?bersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter ?ber ein Einkommen verf?gen und Rundfunkger?te im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, m?ssen sie diese Ger?te auf ihren Namen anmelden und Geb?hren zahlen.
>Das Gleiche gilt, wenn etwa die Gro?eltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkger?te haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.
>Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft z?hlen, sind selbst anmelde- und geb?hrenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkger?te von anderen zur Verf?gung gestellt werden.
>Es kommt also nicht darauf an, wem die Ger?te geh?ren, sondern wer sie nutzt.
>-------------
>Zitat Ende
>Da steht was von "Rundfunkger?te im Zimmer". Dachte ich mir, alles klar. Brauch nicht zahlen.
>Aber der letzte Satz hat mich aber dann wieder sehr verunsichert.
>Was gilt jetzt???
>Bitte helft mir!
>Neo.



 

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