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verfasst von abbakus, 01.11.2007, 16:31


Als Antwort auf: Mit abgemeldetem Auto zum T?V fahren? von grillse am 01. November 2007 15:32:34:


Also es gibt dazu (mittlerweile) eine bundesweit einheitliche Regelung.

Man darf mit den entstempelten Kennzeichen gemaess ? 10 Abs. 4 eine Fahrt auf dem k?rzesten Weg zwischen Zulassungsstelle und Wohnung (oder zurueck) durchf?hren. OHNE Umwege!

Voraussetzungen:
a) Man hat sich bei seiner Versicherung eine ausgef?llte Deckungskarte besorgt
b) Man hat sich f?r EUR 2,60 beim Abmelden das alte Kennzeichen fuer max. 1 Jahr reservieren lassen... Andernfalls f?hrt man nichtsahnend bei der Zulassungsstelle vor zur Wiederinbetriebnahme und muss sich z?hneknirschend neue Kennzeichen machen lassen, da die heiss geliebte Spezial-Nummer schon l?ngst auf einem anderen Auto sein kann. ?brigens ist mit dem ? 10 Abs. 4 auch die Sperrfrist gekippt und man kann jedes nicht reservierte Kennzeichen unmittelbar anfordern.

Hat man sich aus Spargr?nden das (frisch entstempelte) Kennzeichen nicht reservieren laasen, ist sogar die Fahrt nach der Abmeldung nach Hause schon verboten!!!


 

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