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Re: Darf man gegen alte Autos einfach gegenfahren?

verfasst von Oli*, 31.10.2007, 18:55


Als Antwort auf: Darf man gegen alte Autos einfach gegenfahren? von CabrioBj?rn am 31. Oktober 2007 18:40:49:



ob dein auto in einem guten Zustand ist, oder nicht, kann ja jederzeit ein Gutachter feststellen.

Es ist auch v?llig egal, wenn Dir jemand was kaputt macht, muss er daf?r aufkommen, in dem Fall seine Versicherung.

Du kannst kulant sein, weil Du ein altes Auto hast, dann hat der andere Gl?ck ggehabt.

Ich w?rde bei so einem Versicherungsfritzen sofort auf Hart schalten. W?re normalerweise da kulant, allerdings nicht, wenn mir die Gegenseite bl?d kommt. Das f?ngt damit an dass er es nicht seiner Versicherung meldet und h?rt bei dem Geschwafel des VV noch nicht auf.

Dein Recht ist:
- Du l??t mindestens bei BMW einen Kostenvoranschlag machen oder ein Gutachten, ADAC / T?V / DEKRA, wenn dein Auto
- Du nimmst Dir einen Anwalt

K?ndige das dem VV an, dann wei? er, was auf ihn zukommt und erkl?re ihm auch glech, dass sein A... verjhalten daf?r der Grund ist.

Gru?

Oliver


 

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